Regionalregierung Valparaíso weist Vorwürfe zurück und verteidigt Gouverneur Rodrigo Mundaca gegen rechtliche Schritte

Die Staatsanwaltschaft der Regionalregierung von Valparaíso hat die Vorwürfe gegen Rodrigo Mundaca zurückgewiesen und betont, dass seine Äußerungen im Rahmen seiner Amtsausübung getätigt wurden. Zudem wird klargestellt, dass die Interpretation, er sei in Rebellion erklärt worden, nicht dem aktuellen Verfahrensstand entspricht.

Regionalregierung Valparaíso weist Vorwürfe zurück und verteidigt Gouverneur Rodrigo Mundaca gegen rechtliche Schritte

Originalbeitrag: Gobierno Regional de Valparaíso descarta ilegalidades y defiende actuación del gobernador Rodrigo Mundaca ante acción judicial


Regionalregierung Valparaíso äußert sich zu Rodrigo Mundaca Fall

Die Regionalregierung von Valparaíso hat am Samstag die Gerüchte über eine «Rebellionsdeklaration» des regionalen Gouverneurs Rodrigo Mundaca entschieden zurückgewiesen und betont, dass diese Interpretation nicht dem laufenden gerichtlichen Verfahren entspricht. Gleichzeitig wird bekräftigt, dass die Handlungen der Autorität voll und ganz im Rahmen ihrer gesetzlichen und institutionellen Befugnisse liegen.

In einer offiziellen Erklärung der Staatsanwaltschaft der Regionalregierung von Valparaíso wird klargestellt, dass die Klage auf Gerichtsverweigerung von einem Anwalt aufgrund bestimmter Äußerungen von Rodrigo Mundaca während einer Plenarsitzung des Regionalrates eingebracht wurde. In diesem Kontext stellt das Dokument fest, dass der Gouverneur in seiner Funktion als Dienstleiter und Präsident des Kollegialorgans agierte.

Darüber hinaus führt die Regionalregierung aus, dass das Einlegen von rechtlichen Schritten gegen mögliche Unregelmäßigkeiten, die aus Berichten der Rechnungsprüfung resultieren, eine gesetzliche Verpflichtung des Gouverneurs darstellt. In diesem Zusammenhang wird entschieden erklärt, dass „in seinen Äußerungen als Gouverneur kein Anzeichen von Illegalität oder Unregelmäßigkeit vorhanden ist“ und betont, dass alle seine Handlungen den Prinzipien der Legalität, die die öffentliche Funktion regeln, entsprechen.

Die Erklärung weist auch zurück, dass die Äußerungen von Rodrigo Mundaca als persönliche Meinungen interpretiert werden können und besagt, dass diese ausschließlich im Rahmen seiner öffentlichen Funktionen abgegeben wurden. Daher wird argumentiert, dass es rechtlich unbegründet ist, ihn als Privatperson zu belangen, da sogar die Klage selbst auf seinen Status als Regionalgouverneur verweist, was laut der Regionalregierung im Widerspruch zu den Behauptungen des Klägers steht.

Abschließend informierte die Staatsanwaltschaft, dass die Regionalregierung ihre institutionelle Verteidigung übernommen hat, wie es in allen rechtlichen Verfahren der Fall ist, in denen die Institution und ihre höchste Autorität angefochten werden. In diesem Sinne wurde klargestellt, dass es das zuständige Gericht sein wird, das feststellen muss, ob die vorgebrachte Klage die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, um hinsichtlich der von Rodrigo Mundaca während einer offiziellen Sitzung des Regionalrates geäußerten Erklärungen angenommen zu werden. Es wird betont, dass diese im Rahmen einer institutionellen Sitzung und im Zuge seiner Pflichten als Gouverneur abgegeben wurden.

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