Verfassungsgericht schränkt Kast’s «Mega-Reform» ein: Bestimmungen zur Umweltverträglichkeit für verfassungswidrig erklärt

Das Verfassungsgericht hat die "Mega-Reform" der wirtschaftlichen und steuerlichen Regeln der Regierung Kast eingeschränkt und mehrere Bestimmungen zur Umweltverträglichkeit für verfassungswidrig erklärt.

Verfassungsgericht schränkt Kast’s «Mega-Reform» ein: Bestimmungen zur Umweltverträglichkeit für verfassungswidrig erklärt

Originalbeitrag: TC recorta la “megarreforma” de Kast: caen por inconstitucionales disposiciones que debilitaban la protección ambiental


Verfassungsgericht schränkt Kast’s «Mega-Reform» ein: Bestimmungen zur Umweltverträglichkeit für verfassungswidrig erklärt

Das Verfassungsgericht (VG) hat die «Mega-Reform» der wirtschaftlichen und steuerlichen Regelungen unter der Regierung von José Antonio Kast überarbeitet und verfassungswidrige Bestimmungen aufgehoben, die den Umweltschutz in Chile schwächten.

Das Gericht hat am Donnerstag teilweise drei Verfassungsbeschwerden von Oppositionsabgeordneten gegen mehrere Vorschriften des Gesetzespakets angenommen.

Diese Beschwerden wurden unter der einheitlichen Referenznummer Rol N.° 17.828-26-CPT zusammengefasst, da sie sich alle auf verschiedene Vorschriften des Gesetzesentwurfs (Boletín N.° 18.216-05) beziehen. Die Einwände der Opposition betreffen die Bestimmung zur Steuerinvariabilität, die Vorschriften über Entschädigungen aus umweltrechtlichen Genehmigungen, die Einschränkungen bei der Einreichung von Rechtsmitteln im Umweltbewertungssystem und die Regelung der vorläufigen Maßnahmen in diesen Verfahren.

Laut einer Mitteilung hat das Gericht bezüglich umweltrechtlicher Aspekte die Artikel 12 und 13 für verfassungswidrig erklärt, die Entschädigungen für Investitionsprojekte vorsahen, deren Umweltgenehmigung (RCA) gerichtlich aufgehoben wurde.

Das Urteil des Gerichts hat auch die Anfechtung der Formulierung „die nicht evaluiert wurden und“ in Artikel 11 N° 4, der den Artikel 20 des Gesetzes über die allgemeinen Grundlagen des Umweltschutzes erneuert, akzeptiert, die es denen, die keine Äußerungen während des öffentlichen Beteiligungsverfahrens gemacht haben, erlaubt, ihre Beschwerde auf das zu gründen, was „nicht evaluiert“ wurde und sie direkt beeinträchtigt.

Bezüglich des Artikels 5, der das Gesetz N° 20.434 über die Verlagerung von Aquakulturkonzessionen ändert und die sogenannten «Mikro-Verlagerungen» von der Teilnahme am Umweltbewertungssystem (SEIA) befreit, erklärte das VG die Verfassungswidrigkeit des Punktes 2, „in der Formulierung ‚Mikro-Verlagerung‘“, sowie „den gesamten Paragraphen 3“.

Einschränkung der Steuerinvariabilität durch das VG

Im steuerlichen Bereich zielt die Hauptanpassung des Verfassungsschutzes des Gesetzespakets auf den Artikel 29, der das Steuermodell der Invariabilität für Investoren, sowohl ausländische als auch lokale, festlegt.

Das Gericht erklärte mehrere Formulierungen für verfassungswidrig. So wurde die Phrase „unter anderem“ aus dem Titel über Investitionsverträge gestrichen und der Punkt 4, der die sogenannten „verknüpften Projekte“ regelt, vollumfänglich gestrichen.

Das Gericht hat zudem entschieden, dass bezüglich der anderen angefochtenen Bestimmungen die Beschwerden der Abgeordneten zurückgewiesen werden.

Der Inhalt der Mitteilung beschränkt sich ausschließlich darauf, den dispositionellen Teil der Entscheidung bekannt zu geben. Das VG hat angedeutet, dass die Details der Abstimmungen und der Gründe für das Urteil, abweichende Meinungen und Hinweise später bekannt gegeben werden, „innerhalb der in Artikel 93 Absatz fünf der politischen Verfassung und 67 des Gesetzes N° 17.997, das konstitutionelle organische Gesetz des Verfassungsgerichts, festgelegten Fristen.“

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