Santiago Gericht bestätigt Strafe für Carabineros-Kapitän wegen unrechtmäßiger Gewalt während der Proteste 2019

Das Gericht stellte fest, dass die Urteilsbegründung "ausdrücklich festhält, dass zum Zeitpunkt der Ereignisse keine illegitime Aggression stattfand, was eine unverzichtbare Voraussetzung für die Begründung einer Notwehrsituation darstellt, selbst in der durch das Gesetz 21.560 eingeführten Fassung."

Santiago Gericht bestätigt Strafe für Carabineros-Kapitän wegen unrechtmäßiger Gewalt während der Proteste 2019

Originalbeitrag: No aplica ley «Naín Retamal»: Corte de Santiago ratifica condena a capitán de Carabineros por apremios ilegítimos durante estallido de 2019


Das Berufungsgericht in Santiago wies den Nichtigkeitsantrag der Verteidigung gegen das Urteil zurück, das den damaligen Carabineros-Kapitän Pablo Andrés Carvajal Díaz zu einer effektiven Haftstrafe von 7 Jahren verurteilt hat. Dieses Urteil bezieht sich auf die unrechtmäßige Anwendung von Gewalt, die im Oktober 2019 im Zentrum der Hauptstadt stattfand.

In einem einstimmigen Urteil (Akteneinsicht 1.975-2026) wies die Achte Kammer des Berufungsgerichts die angebliche Rechtsverletzung in dem angefochtenen Urteil zurück, das vom Viertes Strafgericht in Santiago erlassen wurde, weil die sogenannte ‚Ley Rain Retamal‘ nicht zu Gunsten des Beschwerdeführers angewendet wurde.

Das Gericht stellte fest, dass „das Urteil ausdrücklich festhält, dass zum Zeitpunkt der Tat keine illegitime Aggression stattfand, was eine unabdingbare Voraussetzung für die Begründung einer Notwehrsituation darstellt, selbst unter Berücksichtigung der durch das Gesetz 21.560 eingeführten Änderungen“.

„Die in dem Verfahren nachgewiesenen Tatsachen widerlegen die Behauptung der Verteidigung, dass ihr Mandant die Wasserwerfer-Schrotflinte reflexartig abgefeuert hätte, zumal das Gericht feststellte, dass er mit direktem Vorsatz handelte. Dies wird zusätzlich durch die Tatsache unterstützt, dass er nicht nur einen Schuss abfeuerte, sondern auch, nachdem er das augenverletzende Opfer in der vorliegenden Sache verwundete, aus kurzer Distanz und von hinten einen zweiten Schuss mit seiner Schrotflinte abgab“, heißt es in der Entscheidung.

Für die Kammer ist es „nicht glaubhaft möglich, dass es aufeinanderfolgende Reflexhandlungen gab, zumal diese nicht im Kontext einer Aggression gegen den Angeklagten stattfanden“. Sehen Sie das komplette Urteil HIER an.

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