Die Klage fokussiert auf einen zentralen Widerspruch: Es wurde berichtet, dass die Aushübe etwa 1,4 – 1,6 Meter betragen würden, doch später wurden Arbeiten von bis zu 3,1 Metern festgestellt. Zudem zielt sie darauf ab, sich einer vorherigen strafrechtlichen Untersuchung anzuschließen, die von einer Umweltorganisation initiiert wurde.