Originalbeitrag: Tribunal condenó a Radio Biobío por discriminación arbitraria a machi: Primera vez en la historia que Ley Zamudio se aplica a un medio de comunicación
In einem aufsehenerregenden Urteil hat das Gericht in Río Bueno Radio Biobío wegen willkürlicher Diskriminierung der machi mapuche Millaray Huichalaf verurteilt, die in zwei Artikeln auf ihrer Website als „die machi der Opfergaben“ bezeichnet wurde (September 2025).
Das Urteil ist historisch, da es das erste Mal ist, dass das Gesetz 20.609 (Zamudio) wegen rassistischer Diskriminierung gegenüber einer indigenen Autorität angewendet wird, und es ist auch das erste Mal, dass ein Medium aufgrund dieser Antidiskriminierungsgesetzgebung verurteilt wird.
Das Bürgerobservatorium kommentierte das Urteil: „Biobío nannte eine Frau, die nachtraditionelle mapuche und Umweltschützerin ist, als ‘die machi der Opfergaben’ in zwei Berichten. Sie verband ihre spirituelle Rolle als mapuche-williche mit ‘satanischen Riten’, wobei sie sich ausschließlich auf anonyme Quellen stützte“.
„Das Gericht von Río Bueno stellte fest: Es gab willkürliche Diskriminierung“, betonten die Vertreter des Bürgerobservatoriums.
Verpflichtung zur Schulung ihrer Journalisten
Um den besonderen Aspekt des Urteils zu berücksichtigen, wurde Radio Biobío zusätzlich angewiesen, eine Berichtigung zu veröffentlichen, die die diskriminierende Wirkung anerkennt, sowie den stigmatisierenden Spitznamen auf allen ihren Plattformen zu entfernen (und ihn durch machi Millaray Huichalaf zu ersetzen) und 90 % ihrer Journalisten zu schulen.
„Es wird angeordnet, dass der Beklagte eine Schulungssitzung zu organisieren hat, an der mindestens 90 % seiner angestellten oder freiberuflichen Journalisten teilnehmen müssen“, heißt es in dem Urteil, das anordnet, dass „die Bestätigung über die Durchführung dieser Aktivität innerhalb von 120 Tagen nach der rechtskräftigen Entscheidung in der Ursache vorgelegt werden muss“.
Das Gericht stellte zudem fest, dass der Inhalt der Schulung „eine Analyse der Bestimmungen des Urteils“ beinhalten muss, mit einer Dauer von mindestens 80 Minuten und einer „praktischen Schreibaktivität“. Der Kurs soll von Lehrkräften der Rechtsfakultät einer nationalen Universität geleitet werden.
Das Bürgerobservatorium hob den Präzedenzfall hervor, den diese Entscheidung auf juristischer Ebene schafft: „Das Gericht stellt fest, dass die wiederholte Verwendung von Anführungszeichen und Spitznamen gegenüber einer indigenen Autorität kein journalistischer Stil ist, sondern Diskriminierung. Die Vielfalt der Positionen innerhalb eines indigenen Volkes berechtigt ein Medium nicht dazu, eine traditionelle Autorität zu delegitimieren“.
„Es handelt sich um einen neuen Standard für die mediale Behandlung von indigenen Frauen und traditionellen Autoritäten“, betonten die Vertreter des OC.
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