Das Berufungsgericht von Santiago hat die Klage mehrerer Gewerkschaften angenommen und die Einordnung verschiedener Betriebe von Enel Generación Chile S.A. in die Liste der Unternehmen, deren Arbeitnehmer das Streikrecht nicht ausüben können, aufgehoben. "Dieses Urteil gehört nicht nur der Gewerkschaft SIEP; es gehört allen Arbeitnehmern, die glauben, dass grundlegende Rechte respektiert werden müssen", erklärte der Präsident der Gewerkschaft, Mauricio Ramírez, nachdem die Entscheidung bekannt wurde.